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Steuerliche Pflichten für Selbstständige und Freiberufler in Bayern: Ein Leitfaden für Existenzgründer

steuerliche pflichten für selbstständige und freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler in Bayern ist das Verständnis der steuerlichen Verpflichtungen von zentraler Bedeutung, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und finanzielle Strafen zu vermeiden. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Pflichten und gibt Existenzgründern wichtige Tipps, wie sie sich optimal auf den Umgang mit Steuern vorbereiten können.

 

1. Gewerbesteuer oder Einkommensteuer?

Eine der ersten Fragen, die sich Selbstständige stellen müssen, ist, ob sie der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Die Antwort hängt davon ab, ob es sich bei der Tätigkeit um eine gewerbliche oder freiberufliche handelt.

 

Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Künstler) müssen in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen, sondern unterliegen ausschließlich der Einkommensteuer.


Gewerbetreibende, wie Handwerker, Einzelhändler oder Unternehmer, die Waren und Dienstleistungen verkaufen, sind hingegen gewerbesteuerpflichtig.

 

Selbstständige, die in einem Grenzbereich zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit arbeiten, sollten sich von einem Steuerberater unterstützen lassen, um Klarheit zu bekommen.

 

2. Einkommensteuer und Einkommensteuererklärung

Egal, ob Freiberufler oder Gewerbetreibender: Jede selbstständige Tätigkeit unterliegt der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass alle erzielten Gewinne (Einnahmen minus Ausgaben) in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.

 

Folgende Punkte sind bei der Einkommensteuer zu beachten:

  • Selbstständige müssen ihre Gewinne ermitteln. Freiberufler nutzen dafür die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), während größere Gewerbetreibende gegebenenfalls zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.
  • Für viele Existenzgründer relevant: Auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer müssen regelmäßig geleistet werden. Diese Vorauszahlungen basieren auf den zu erwartenden Gewinnen des laufenden Jahres und können entweder vierteljährlich oder monatlich erfolgen.

 

Wichtig ist, die Belege für alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren, da diese Grundlage für die Steuererklärung sind. Am Jahresende wird die tatsächliche Steuerlast auf Grundlage des Gewinns berechnet.

 

3. Umsatzsteuer: Wann fällt sie an?

Die Umsatzsteuer ist ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Pflichten von Selbstständigen in Bayern. Diese wird auf alle verkauften Waren und Dienstleistungen erhoben, sofern das Unternehmen nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Diese Regelung ist besonders für Existenzgründer interessant, die im ersten Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz erzielen.

 

Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss:

  • Auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer (in der Regel 19 % oder 7 %) ausweisen.
  • Monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und die entsprechende Steuer abführen.

 

Freiberufler und Selbstständige sollten von Anfang an sicherstellen, dass sie die Umsatzsteuer korrekt handhaben. Fehler in der Abrechnung können zu Nachzahlungen und Strafen führen.

 

4. Gewerbesteuer für Gewerbetreibende

Wie bereits erwähnt, sind Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig. Gewerbetreibende hingegen schon. Die Gewerbesteuer wird ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro erhoben und variiert je nach Gemeinde, da der Hebesatz von der Kommune festgelegt wird.

Für viele Gewerbetreibende ist die Gewerbesteuer eine zusätzliche Belastung. Jedoch kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden, was die finanzielle Belastung mindert.

 

5. Sozialversicherung

Anders als bei Angestellten müssen Selbstständige in der Regel selbst für ihre Sozialversicherung aufkommen. Dies betrifft insbesondere die Kranken- und Rentenversicherung.

 

Existenzgründer und Freiberufler sollten sich daher frühzeitig mit verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten auseinandersetzen. Freiberufler, die zu den sogenannten „künstlersozialversicherungspflichtigen Berufen“ gehören, können unter Umständen über die Künstlersozialkasse abgesichert werden.

 

6. Steuerberater: Ein unverzichtbarer Partner

Für Existenzgründer und Selbstständige in Bayern ist es empfehlenswert, einen Steuerberater zurate zu ziehen. Die Steuergesetze können komplex sein, und Fehler können teuer werden. Ein Steuerberater hilft nicht nur bei der Buchführung und Steuererklärung, sondern unterstützt auch dabei, steuerliche Vorteile auszuschöpfen und rechtzeitig Vorauszahlungen zu leisten.

 

Fazit

Die steuerlichen Pflichten für Selbstständige und Freiberufler in Bayern sind vielfältig, aber gut zu bewältigen, wenn man von Anfang an die richtigen Maßnahmen ergreift. Ob Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer – ein grundlegendes Verständnis der Verpflichtungen und die Unterstützung durch einen Steuerberater sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.